# § 4 Datenschutzrechteaufgabe

fredMans ultimativer DiscSchleimer

§ 4 DATENSCHUTZRECHTEAUFGABE

Sofern innerhalb der Ordensgründung die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (eMailadresse, Name, Anschrift, Alter, Geschlecht, Bankverbindung) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Novizen auf ausdrücklich unterwürfiger und freiwilliger Basis.
Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist – soweit technisch möglich und zumutbar – nicht ohne Angabe solcher Daten bzw. nur unter Angabe realer Daten oder eines ihnen mitgeteiltem Pseudonyms gestattet das auf ihren verifizierten Daten besteht.

Im weiteren gilt Google als Rechtsbeweis zum Platzverweis. P.Rost

Der geschasste Verfasser


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Der apokryphe Ordens-Drehbuch Artikel «§ 4 Datenschutzrechteaufgabe» wurde am 28. August 2009 geschrieben und in «§ 4 Datenschutzrechteaufgabe» einsortiert.
Zuletzt aktualisiert wurde er am 31. März 2012 und für das Glossar mit: , , , , , verschlagwortet.

 
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