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USK soll Online-Spiele nach Jugendschutzgesetz bewerten

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Errare humanum est.
Irren ist menschlich.

Hieronymus

Online-Spiele sollen, wenn es denn nun weiter nach dem Willen der Bundesfamilienministerin Kristina Schröder geht, auf Basis des Jugendschutzgesetzes freiwillig gekennzeichnet werden.

Bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) stößt dies natürlich – wie zu erwarten – auf außerordentliche Gegenliebe, da ein sich bereits bewährtes (?) Verfahren angewendet wird.

Mir fällt gerade auf, das vieles – was novelliert oder neu eingeführt wird – erst einmal auf freiwilliger Basis der Beteiligten geschieht. Später kann die Sache jedoch – wie die Erfahrung lehrt – ganz anders aussehen.
Aber wie dem auch sei. Es scheint nicht mehr abwendbar zu sein.

Bereits am vergangenem Freitag gab das Ministerium bekannt, dass Anbieter und Hersteller von Online-Filmen und Online-Spielen künftig nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ihre Werke kennzeichnen können.

„Offline und Online brauchen wir ein soweit wie möglich vergleichbares Niveau des Jugendschutzes“, erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder. „Mir ist wichtig, dass Eltern, die im Internet auf Jugendschutzprogramme setzen wollen, optimale Rahmenbedingen zum Schutz ihrer Kinder vorfinden. Das betrifft in besonderem Maße Filme und Spiele im Internet.“

Demnächst stimmen die beteiligten Bundesländer über eine Novellierung des entsprechenden Gesetzes ab.

Laut Heise kommentierte USK-Geschäftsführer Felix Falk in einer Mitteilung:

„Damit könnten die gesetzlichen Regelungen gerade bei Computerspielen in einem zentralen Bereich wieder Anschluss an die mediale Realität finden“

Mir scheint, die Branche gelangt immer mehr in stürmische Gewässer.

Quelle:       Heise.de


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