Und dann kam es wie es kommen musste. Wie Eurogamer in einem Artikel bekannt gab, wurde das damalige Spiele-Wertungssystem abgeschafft.
Anstelle des Wertungssystemes wurden nur noch Empfehlungen in den Kategorien »Essential« (Pflichtkauf), »Recommended« (Kaufempfehlung) und »Avoid« (Kaufwarnung / Keine Empfehlung) vergeben. In Form eines reinem Textfazits erfolgt dann die Bewertung für das jeweilige Spiel.
Besonders interessant war jedoch die Begründung der Spielewebsite Eurogamer, die zu diesem außergewöhnlichem Schritt führte.
Gemäß Eurogamer bewegte sich die Spielentwicklung weg von einem finalem Produkt- Release hin zu einem Dauer-Serviceangebot*. Dies mache es nahezu unmöglich einem Spieltitel zeitnah – bei Erreichen des Endzustands – mit einer finalen Zahlenwertung zu bewerten. Auch Presseversionen, Beta-Zugänge oder Publisher Test-Events wollte man nicht mehr berücksichtigen und zukünftig nur noch die finalen Verkaufsversionen bewerten.
Deshalb würden auch Reviews von Spielen (zB. Online-Spiele) erst zu einem späterem Zeitpunkt erscheinen. Test-UpDates wollte Eurogamer zukünftig grundsätzlich vermeiden. Bei größeren Veränderungen eines Spieles sollte dann ein neuer Test erscheinen. Umstellungsbedingt würde es auch keine Bewertungen von Eurogamer bei Metacritic geben, da das neue System nicht mehr auf Zahlenskalen übertragbar sei.
Tatsache ist, dass sich die GamesBranche in den vergangenen Jahrzehnten gewaltig verändert hat.
Zu den größten Veränderungen zählen – mit unter anderem – Day-One-Patches, die Einführung von DLCs (Herunterladbare Inhalte), Early Access (sofortiger Zugang in einem frühen Entwicklungszustand des Spieles) oder Micropayment (Micro Transactions) wie z.B. in Assassins Creed: Unity und unzähligen Free2Play-Angeboten.
Hier stellt sich natürlich die Frage, ob in Zukunft bei Release eines Spieles nur noch eine – den Mindestanforderungen entsprechende – Standardversion käuflich zu erwerben ist und weitere Spielinhalte wie MultiPlayer, Player vs Player, Koop-Modus, DLCs oder Skins nur noch als Abo bezogen werden können?
So wie damals aussah, bewegten wir uns gerade in diese Richtung.
Verweise zu anderen Internetpräsenzen werden - sofern vorhanden - mit farbigen Kreisen versehen, um anzuzeigen, ob der Verarbeitung persönlicher Daten widersprochen werden kann oder Trackingverfahren wie Google Analytics / Fonts, Nutzerverfolgung durch Werbepartner u.ä. dort eingesetzt werden.