Ein Merksatz: ”Drehbücher sind nicht nur zum drehen, sondern auch zum lesen da” und bei Schreibblockaden gilt: ”Einfach einfache Lösungen berücksichtigen.” Grafik © 2024 Lipowski

Die Zwangsvollstreckte Beugehaft

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Präambel: Diese „Einleitung zur Ableitung über Beugehaften“ beinhaltet verschiedene Möglichkeiten zur Zwangsvollstreckung einer Beugehaft zwischen Menschen, Tieren und dem Leblosen.

Eine Haftung oder Garantie für die zwangsvollstreckte Beugehaft an sich auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Durchführbarkeit kann jedoch nicht übernommen werden.

Über die zwangsvollstreckte Beugehaft zwischen Mensch und Tier

Grundsätzlich verbietet ein       in Deutschland gültige Gesetz zum Schutz von Tieren die ausgeübte Zwangsvollstreckung zur Beugehaft von Tieren, da der Schutz eines Tieres grundsätzlich Verfassungsrang hat.

Auch wer als Klägerin oder Kläger sein „Grundrecht der Selbstbestimmung“ von zur Beugehaft bestimmter Tiere verletzt sieht, der hat laut Tierschutzgesetz trotzdem kein Anrecht darauf im Vorfeld beschriebenes auch zu vollstrecken oder anderen zur Vollstreckung vorzuhalten. Grundsätzlich können diejenigen, die sich der Vollstreckung des am zur Beugehaft gezwungenen als schuldig erwiesen, die Vollstreckung der Beugehaft an Tieren als „Grundrecht der Selbstbestimmung“ ansehen oder die Vollstreckung der Beugehaft an Tieren anderen ermöglichen beziehungsweise zur Ermöglichung vorhalten mit Geldbußen von bis zu 25.000 Euro bestraft werden.

Über die zwischenmenschliche Beugehaft

Die zwischen Menschen stattfindende Beugehaft ist gesetzlich zwar nicht grundsätzlich verboten, bei Anwendung von Gewalt ohne Zustimmung des Gebeugten (also der vergewaltigten Person) jedoch für ausführende Staatsbürger fast jeden Alters und Geschlechtes grundsätzlich strafbewehrt.
Die zwischenmenschliche Beugehaft an sich lässt sich jedoch wie nachfolgend anschaulich beschrieben, vom jeweils penetrierenden (also die Zwangsvollstreckung der Beugehaft von hinten ausführende) definieren.

Mann gegen Frau – Ein Mann beugt eine Frau – Wenn Männliches das Weibliche beugt
Der die Beugehaft vollstreckende hat hier zwar grundsätzlich drei Optionen zur Penetration des Weiblichen, unter Annahme der Beugehaft von hinten jedoch nur zwei ausführbare der Penetration dienende Vollstreckungsmöglichkeiten.

Frau gegen Mann – Eine Frau beugt einen Mann – Wenn Weibliches das Männliche beugt
Naturgemäß verfügt die die Beugehaft vollstreckende nur über zwei Möglichkeiten zur Penetration des Männlichen wobei, unter Annahme der Beugehaft von hinten, jedoch unter Einsatz diverser Hilfsmittel nur noch eine Option zur Penetration des Männlichen zur Verfügung steht.

Frau gegen Frau – Eine Frau beugt eine Frau – Wenn Weibliches das Weibliche beugt
Die die Beugehaft vollstreckende hat zwar hier grundsätzlich drei der Penetration dienliche Optionen des Gleichgeschlechtlichen, jedoch unter Annahme der Beugehaft von hinten und zwangsläufigen Vorbehaltes des Einsatzes diverser Hilfsmittel, nur zwei ausführbare der Penetration dienende Vollstreckungsmöglichkeiten.

      Mann gegen Mann – Ein Mann beugt einen Mann – Wenn Männliches das Männliche beugt
Der die Beugehaft       Rammsteins vollstreckende hat zwar generell zwei mögliche Optionen zur Penetration des Gleichgeschlechtlichen, jedoch hat auch hier zu gelten, dass unter der Annahme einer von hinten zu vollstreckenden Beugehaft, nur noch eine zur Vollstreckung der Penetration des Gleichgeschlechtlichen ausführbare Möglichkeit übrig bleibt.

Über die Beugehaft an Leblosen

Grundsätzlich ist es in Deutschland gemäß       § 168 des Strafgesetzbuchs (StGB) Störung der Totenruhe verboten eine Beugehaft des Leblosen zu erzwingen, da der, die oder das Leblose nicht zur Gegenwehr fähig ist beziehungsweise seine Abneigung über die Vollstreckung der Beugehaft nicht mehr äußern oder Maßnahmen zur Gegenwehr ergreifen kann.

Aus diesem Kontext heraus können wir zweifelsfrei nachfolgende Schlussfolgerungen ziehen.

  • 1. Wer auch nur dem Anschein nach der Versuchung zur Vollstreckung einer Beugehaft am Leblosen verdächtigt wird, kann bei Gefahr in Verzug oder anderen triftigen Gründen einer Bestrafung zugeführt werden, da bereits allein der Versuch eines Versuches an sich Strafbewehrt ist.
  • 2. Jegliche Schändung eines vormals Lebenden und jetzt Leblosen wird als abscheulichste Straftat angesehen und mit einer Freiheitsstrafe für Schändende geahndet.
  • 3. Jegliche weitere Schändung eines vormals Lebenden von bereits zu einer Freiheitsstrafe aufgrund von Neigung zur Nekrophilie Verurteilten ist mit einer Sicherheitsverwahrung in einer geeigneten Psychologischen Irren-Anstalt bis zur endgültigen Genesung zu bestrafen.
  • 4. Werden aufgrund einer Neigung zur Nekrophilie Verurteilte während ihrer Unterbringung in einer geeigneten Psychologischen Irren-Anstalt Freigang, basierend auf der Empfehlung einer Psychologin oder eines Psychologen (seien es auch Doktoren oder Professoren) gewährt, und begehen Verurteilte während eines gewährten Freiganges aufgrund ihrer Neigung zur Nekrophilie erneut die abscheulichste aller Sexualstraftaten: die Beugehaft des Leblosen, so sind diejenigen, die diesen Freigang überhaupt erst ermöglichten, zur peinlichster Abschreckung anderer Psychologinnen und Psychologen öffentlich solange an einen Pranger zu stellen, bis sie sich der Ermöglichung weiterer Straftaten zugunsten der Sicherheitsverwahrten bekennen, ihrer angeblichen Berufung abschwören und fortan als Friedhofswächter auf öffentlichen Friedhöfen die Nachtwache zu übernehmen, um die Ruhe des Leblosen solange zu gewähren, bis sich das Leblose an sich soweit zersetzt hat, dass sich eine Fleischeslust für die Aufgrund ihrer Neigung zur Nekrophilie Verurteilten nicht mehr einzustellen vermag.

Schlusswort zu Punkt 2, 3 und 4 der „Beugehaft des Leblosen“

Abschließend sei an dieser Stelle noch erlaubt, dass bei einer gewissen Beugung der Satzkonstruktion von Punkt 2, 3 und 4 die Begriffe des „Leblosen“ und „Nekrophilie“ als sich gegenseitig im Kontext ergänzende Variablen „x“ und „y“ betrachtet werden können. Beispielhaft könnte anstelle der Variablen „y“ also auch „Inzest“, „Pädophilie“, „Vergewaltigende“ oder anderes mehr eingesetzt werden. Die Variable „x“ ergibt sich dann zweifelsohne aus der Variablen „y“. Gleiches gilt für den umgekehrten Fall.

Die Schreibblockade

Sollten Sie bis zu diesem vorläufigen Ende des hier lesbaren durchgehalten haben, zolle ich Ihnen hiermit meinen aufrichtigen und ehrlichen Respekt. Abschließend sei hier noch aufgeführt, dass das hier lesbare noch nicht zur eigenen Zufriedenheit fertig gestellt worden ist.
Das gewählte Thema: „Einleitung zur Ableitung über Beugehaften“ sollte noch einiges mehr zu bieten haben.

Zusammengefasst lässt sich jedoch feststellen:
Die Schreibblockade wurde aufgelöst und neuer Freiraum für das Hauptthema geschaffen.


  Die letzte Überarbeitung des hier öffentlich zur Schau gestelltem fand am 26.01.2024 entweder durch die Hinzufügung neuer Inhalte, der Überarbeitung des geschriebenen, der Aktualisierung von Sachverhalten oder Ereignissen bzw. der Anpassung aufgrund neuer Funktionalitäten statt.
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  Kategoriales: Über Lösungen für Schreibblockaden
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